10.02.2020: Der Kinderzuschlag ist quasi ein „Zuschlag zum Kindergeld“ und ist vorgesehen für Familien mit kleinem Einkommen. Verfügen Eltern zwar über genügend Einkommen für sich selber, aber reicht es nicht, um auch für den Bedarf der Kinder aufzukommen, können sie den Kinderzuschlag beziehen.
Aufgrund gehäufter Anfragen zu den Änderungen beim Kinderzuschlag seit Anfang dieses Jahres, möchten wir auf einige gute Darstellungen des Sachverhaltes im Netz hinweisen:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Finanztip Verbraucherinformation
Im Internet finden sich auch sogenannte Kinderzuschlags-Rechner.
Kinderzuschlags-Rechner von Biallo
Ingo Turski – ALG2- und Kinderzuschlags-Rechner
Allerdings gilt auch hier die Empfehlung: Um verbindliche Aussagen zu erhalten, bitte bei den zuständigen Stellen nachfragen.