Kinderzuschlag – Änderungen seit 01.01.2020

10.02.2020: Der Kinderzuschlag ist quasi ein „Zuschlag zum Kindergeld“ und ist vorgesehen für Familien mit kleinem Einkommen. Verfügen Eltern zwar über genügend Einkommen für sich selber, aber reicht es nicht, um auch für den Bedarf der Kinder aufzukommen, können sie den Kinderzuschlag beziehen.

Aufgrund gehäufter Anfragen zu den Änderungen beim Kinderzuschlag seit Anfang dieses Jahres, möchten wir auf einige gute Darstellungen des Sachverhaltes im Netz hinweisen:

Bundesagentur für Arbeit

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Finanztip Verbraucherinformation

 

Im Internet finden sich auch sogenannte Kinderzuschlags-Rechner.

Kinderzuschlags-Rechner von Biallo

Kinderzuschlagsrechner24

Ingo Turski – ALG2- und Kinderzuschlags-Rechner

Allerdings gilt auch hier die Empfehlung: Um verbindliche Aussagen zu erhalten, bitte bei den zuständigen Stellen nachfragen.