Kindergeldantrag auch „volldigital“ möglich

23.05.2022: Die Beantragung von Kindergeld ist mittlerweile komplett auf elektronischem Weg möglich. Voraussetzung hier ist neben der Steuer-ID des Kindes, die vorliegen muss – ein Elster-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat kann die antragsstellende Person zweifelsfrei identifiziert werden. Der Ausdruck des Antrags, die eigenhändige Unterschrift sowie das Übersenden der Geburtsurkunde ist dann nicht mehr notwendig.

Auch bei Anträgen, die postalisch gestellt werden, ist in der Regel die Steuer-ID des Kindes als Nachweis ausreichend. Die Steuer-ID Ihres Kindes erhalten Sie meist innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern per Post.

Informationen zum Kindergeld und Onlineantrag

Informationen zum Elster-Zertifikat

Bundeszentralamt für Steuern