In seiner Sitzung am 24.06.2025 hat das Kabinett den Gesetzesentwurf für das bayerische Kinderstartgeld beschlossen.
Das Kinderstartgeld soll allen Kindern, die ab dem 01.01.2025 geboren sind, gewährt werden. Die Einmalleistung beträgt 3.000.- Euro pro Kind (bei Mehrlingsgeburten erhält jedes Kind diesen Betrag). Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Bayern.
Die Auszahlung – jeweils zum 1. Geburtstag – ist ab dem 01. Januar 2026 möglich. Der Antrag für das Kinderstartgeld kann gleichzeitig mit dem Elterngeld gestellt werden. Die zuständige Behörde ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Da es sich beim Kinderstartgeld nicht um eine sogenannte „existenzsichernde Leistung“ handelt, wird der Betrag nicht auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet.
Die bisher gewährten Leistungen „Bayerisches Familiengeld“ (Eltern hatten pro Kind in Summe Anspruch auf 6.000,- Euro) und „Bayerisches Krippengeld“ (Entlastung bei Kita-Beiträgen) entfallen. Die freiwerdenden Mittel sollen in die Kindertageseinrichtungen fließen.
Pressemitteilung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 24.06.2025