Geplant ab 01.01.2026 – „Kinderstartgeld zum 1. Geburtstag“

Update: 12.12.2024: Laut Mitteilung auf der Internetseite des Bayerischen Familienministeriums (abgerufen am 12.12.2024) ist das Kinderstartgeld für Kinder vorgesehen, die ab dem 01.01.2025 geboren werden. Die einmalige Leistung soll zum 1. Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden. Für Eltern, welche das Bayerische Familiengeld bereits beziehen, soll es keine Änderungen geben. Das Familienministerium erarbeitet derzeit weitere Eckpunkte. Eine finale Entscheidung des Parlaments steht aktuell noch aus. Diese gilt es abzuwarten.

Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 beschlossen, dass ab dem 01. Januar 2026 das Familien- und Krippengeld zu einer einmaligen Leistung in Höhe von 3.000 Euro zusammengefasst werden soll. Ferner wird ein Konzept zur Stärkung der Kinderbetreuung erarbeitet.

Bis zu diesem Zeitpunkt wird das monatliche Familiengeld – wie bis jetzt – weiterhin ausbezahlt. Für die aktuellen Bezieherinnen und Bezieher gibt es daher keine Änderungen, so eine Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 12.11.2024.

Für die Familien bedeutet dies, die Direktzahlungen an die Eltern werden ab 2026 auf einmalig 3.000 Euro halbiert. Die andere Hälfte soll für strukturelle Maßnahmen, z.B. den Krippenausbau, aufgewendet werden.

Bisher erhalten Familien im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes 250 € – 300 € mtl. Familiengeld. Hinzu kommt das Krippengeld, welches einkommensabhängig gewährt wurde; dieses entfällt komplett.

Über die genaue Durchführung dieser Planung gibt es darüber hinaus aktuell keine Informationen. Wir informieren, sobald diesbezüglich Fakten zur Verfügung stehen.

 

Pressemitteilung des Bayerischen Familienministeriums vom 12.11.2024

Pressemitteilung „Bericht aus der Kabinettssitzung“ – Bayerische Staatskanzlei vom 12.11.2024

Bayerisches Familiengeld und Kinderstartgeld – StMAS