Erhöhung des Kindergeldes und des Höchstbetrages des Kinderzuschlags zum 01.01.2023

14.11.2022: Am 10.11.2022 hat der Bundestag im Rahmen des dritten Entlastungspaketes eine Erhöhung des Kindergeldes für die ersten drei Kinder beschlossen. Diese Erhöhung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Somit erhalten Familien für alle Kinder gleich viel Kindergeld, nämlich 250,00€. Somit steigt das Kindergeld für die ersten beiden Kinder um jeweils 31,00€ monatlich, für das dritte Kind um 25,00€ monatlich.

 

Beim Kinderzuschlag erhöht sich der Höchstbetrag ab dem 01.01.2023 von derzeit 229,00€ auf dann max. 250,00€.

Bericht Bundesregierung