Bayerisches Krippengeld – Einführung zum 01.01.2020

09.12.2019: Eltern von Krippenkindern ab dem zweiten Lebensjahr können eigene Beiträge zu einer Kinderkrippe oder Tagespflege bis zu 100 Euro pro Monat erstattet bekommen. Von dieser Leistung profitieren nach dem 01.01.2017 geborene Kinder, welche bereits ein Jahr alt sind. Das Krippengeld kann bezogen werden bis zum 31.08. des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Die Gewährung ist einkommensabhängig. Bestimmte Fristen zu frühestmöglicher bzw. rückwirkender Beantragung sind zu beachten. Für die Antragstellung ist das Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS) zuständig.
Der Antrag kann herkömmlich per Formular oder online gestellt werden.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Zentrums Bayern, Familie und Soziales (ZBFS) sowie beim dortigen Servicetelefon: 0931-32090929.