Anspruch auf Vaterschaftsurlaub auf 2024 verschoben

01.12.2022: Die Europäische Union gab ihren Mitliedstaaten bereits im Sommer 2019 als Richtlinie vor, einen „Vaterschaftsurlaub“ von 10 Arbeitstagen/2 Kalenderwochen einzuführen. In Deutschland ist diese Vorgabe bislang nicht umgesetzt.

Die Ampel-Parteien einigten sich im Koalitionsvertrag auf einen 14-tägigen, bezahlten Urlaub nach der Geburt.

Nach aktuellen Presseberichten beabsichtigt das Bundesfamilienministerium die Einführung dieses Vaterschaftsurlaubs im Jahr 2024. Die gesetzliche Grundlage dafür soll voraussichtlich im Mutterschutzgesetz eingefügt werden.

Dieser „Vaterschaftsurlaub“ ist nicht zu verwechseln mit den „Vätermonaten“, die im Rahmen eines möglichen Elterngeldbezugs durch den Vater wie gewohnt in Anspruch genommen werden können.