NEU: Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche seit dem 1. Juni 2025

Ein Kind in der Schwangerschaft zu verlieren, ist für Betroffene eine große Belastung – sowohl emotional als auch körperlich.

Seit dem 1. Juni 2025 gelten gestaffelte Mutterschutzfristen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche: Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt die Schutzfrist bis zu zwei Wochen, bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen.

Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es betroffenen Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen.

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Hintergrundinformation, 02.06.2025