Ab dem 1. Januar 2025 stehen für Familien u.a. folgende Neuregelungen an:
Kindergeld: Das Kindergeld pro Kind steigt ab 01. Januar 2025 um 5 € monatlich von derzeit 250 € auf 255 € monatlich. Ab dem 01.Januar 2026 folgt eine weitere Erhöhung um monatlich 4 € auf dann 259 € monatlich.
Kinderfreibetrag: Anhebung auf 3.336 € für Alleinerziehende und 6.672 bei verheirateten Paaren. Zusätzlich wird ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 1.464 € je Elternteil gewährt. Insgesamt betragen die Freibeträge für Kinder ab 2025 somit 4.800 € bei Alleinerziehenden bzw. bei Verheirateten 9.600 €.
Sofortzuschlag (SGB II, SGB XII, SGB XIV, AsylbLG, BKGG): Anhebung von derzeit 20 € monatlich auf 25 € monatlich.
Kinderzuschlag: Anhebung von derzeit 292 € monatlich pro Kind auf 297 € monatlich pro Kind.
Unterhaltsvorschuss: 0-5 Jahre: 227 € monatlich; 6-11 Jahre: 299 € monatlich; 12-17 Jahre: 394 € monatlich.
Wohngeld: Das Wohngeld wird ab dem 01.01.2025 um durchschnittlich rund 15 Prozent erhöht.
Elterngeld für Geburten ab 1.4.2025: Absenkung der Einkommensgrenze. Zum 01. April 2025 wird für Paare und Alleinerziehende die Einkommensgrenze auf 175.000 Euro zu versteuerndes Brutto im Kalenderjahr vor der Geburt abgesenkt.
Kindesunterhalt – siehe Düsseldorfer Tabelle 2025: Oberlandesgericht Düsseldorf – neue Düsseldorfer Tabelle 2025