19.08.2021: Die vorgeburtliche Bestimmung des kindlichen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren ist seit Anfang Juli dieses Jahres Teil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge und wird von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Der Rhesusfaktor RhD ist ein wichtiges Blutgruppenmerkmal. Er zeigt an, ob sich das Blut zweier Menschen verträgt, wenn es vermischt wird – wie zum Beispiel das Blut von Mutter und Kind während der Schwangerschaft oder bei der Geburt. Haben sie verschiedene Blutgruppenmerkmale, kann dies zu Problemen bei dieser bzw. weiteren Schwangerschaften führen.
Den bisherigen Empfehlungen nach erhielten alle rhesus-negativen Frauen während der Schwangerschaft eine vorbeugende Anti-D-Prophylaxe. Nach der aktuellen Empfehlung erhalten rhesus-negative Frauen nur dann eine Anti-D-Prophylaxe, wenn ein Bluttest ergibt, dass das ungeborene Kind rhesus-positiv ist. Für diesen Test wird der Mutter lediglich eine kleine Menge Blut abgenommen. Mit dieser Vorgehensweise kann etwa 40 Prozent der Frauen mit negativem Rhesusfaktor eine Anti-D-Prophylaxe erspart werden.
Da die Datenlage bei Mehrlingsschwangerschaften noch unklar ist, wird dieses Verfahren derzeit bei Mehrlingsschwangerschaften noch nicht angewandt.