Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde Ende April 2025 eingeführt. Eine verpflichtende Nutzung für gesetzlich Versicherte besteht ab 01. Oktober 2025.
Wichtige Gesundheitsdaten, die Sie jederzeit einsehen können, liegen darauf künftig digital vor. Sie bestimmen, welche Arzt-/Befundberichte in die ePA eingehen, welche nicht und wer Zugriff auf Ihre medizinischen Unterlagen hat.
Insbesondere bei sehr sensiblen Daten, wie zum Beispiel psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen oder einem Schwangerschaftsabbruch, besteht die Möglichkeit zum Widerspruch. In diesem Fall darf kein Eintrag erfolgen. Ihre Ärztin/Ihr Arzt wird Sie per Aushang oder persönlich auf Ihr Widerspruchrecht hinweisen.